Die Bundesrepublik Deutschland benötigt einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Nachtrennungsfamilien. Die Regelungen des bestehenden Familienrechts werden zunehmend von den betroffenen Müttern und Vätern als unzureichend oder als nicht mehr zeitgemäß empfunden.
Die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) fordert alle Akteure dazu auf, gemeinsam Anstrengungen zu unternehmen zur Etablierung eines veritablen Neustarts im deutschen Familienrecht zur Schaffung des
Es ist an der Zeit, die Vorgaben des Grundgesetzes nach Gleichberechtigung für Frauen und Männer sowie der Eltern untereinander vollumfänglich in positives Recht umzusetzen. Einzelne Veränderungen und minimale Korrekturen der aktuell herrschenden Rechtsvorgaben reichen nicht. Ein zeitgemäßes Familienrecht berücksichtigt folgende Prämissen:
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Aktuell gilt: Verweigert der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, im familienrechtlichen Verfahren Kompromisse oder Kooperation, so gewinnt er. Das Ergebnis ist the winner takes it all. Sein / ihr Haushalt bekommt die Kinder und den Unterhalt zugesprochen. Der andere Elternteil wird hierarchisch abgewertet und zum Bezahl- oder Besuchs-Elternteil degradiert („Umgang“).
Die Auswirkungen des bestehenden Familienrechts sind bekannt:
Es müssen Fehlanreize abgebaut und gleichzeitig Druck auf scheidungswillige Paare zur Steigerung ihrer Kompromissbereitschaft strukturell aufgebaut werden. Einzelne Veränderungen an der Oberfläche und minimale Korrekturen der aktuell herrschenden Rechtsvorgaben reichen nicht.
Hier die Stellungnahme (14 Seiten DIN A 4) als pdf zum Download:
Sprachregelungen:
Wünschenswert ist die Verwendung von Benennungen, die in jedem Falle den grundgesetzlich geschützten Ansatz von Gleichberechtigung zwischen den Nachtrennungseltern zum Ausdruck bringen:
beiden Eltern statt „Kindeswohl“ (ist nicht definiert)