Pressemitteilung zum Thesenpapier des BMJV vom 04.11.2019

P

Bundesjustizministerium veröffentlichte nach 3 1/2 Jahren Arbeit zweier Arbeitskreise ein Thesenpapier zur Neuregelung des veralteten Familienrechts (29.11.2019)

Die IG-JMV kritisiert die im Papier niedergeschriebenen Thesen als unausgewogen und als vorrangig den Interessen der Justiz dienend. Der Wille zu einer umfassenen Neuregelung ist nicht erkennbar. Das SPD-geführte Ministerium spielt auf Zeit.

Skandalös ist in der Veröffentlichung des Frauen-geführten Ministeriums u.a die Tatsache, dass das Thema Kindesunterhalt im Papier nicht angesprochen wird. Die Bedürfnisse getrennt erziehender Väter und moderner Trennungsfamilien werden ignoriert.

Die IG-JMV wird dem Papier eine eigene Stellungnahme widmen. Vorab veröffentlicht die IG-JMV folgende Pressemitteilung zum Download:

PM – IG-JMV – Familienrecht für die Justiz – 04.11.2019.pdf (338.66KB)

IG-JMV – Pressemitteilung v. 04.11.2019

Familienrecht nur für die Justiz

Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin. Bundesjustizministerin Lambrecht ließ am 29.10.2019 ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren“.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Neueste Beiträge